Wer wir sind...
Die FDP Dietlikon wurde 1956 gegründet. Ihre Entwicklung ist durch ihren andauernden Einsatz für die Gemeinde geprägt: FDP Mitglieder waren und sind in verantwortungsvollen Positionen im Gemeinderat, in der Schulgemeinde und zahlenreich in Kommissionen vertreten (siehe: Behörden).
Die FDP Dietlikon zählt aktuell über 40 Mitglieder.
Als eine von 1'900 freisinnigen Ortsparteien leistet die FDP Dietlikon ihren Beitrag zur Förderung der liberalen Grundsätze in Bezirk, Kanton und der Schweiz.
Wir treffen uns jeweils vor den Gemeindeversammlungen und Abstimmungen, um uns über die Vorlagen vertieft zu informieren und Parolen zu fassen; im Frühjahr findet jeweils die Generalversammlung statt.
Ausflüge und Besichtigungen runden das Jahresprogramm ab.
Das vorliegende Leitbild zeigt, welche Politik wir als FDP Dietlikon anstreben, für welche Werte wir einstehen und wo wir unsere Schwerpunkte setzen.
Es dient zur Information aller interessierten Personen und gleichzeitig als Orientierungshilfe für unsere Vertreterinnen und Vertreter in Behörden und Kommissionen.
Wir pflegen Gedankenaustausch und fördern die Koordination von regionaler Zusammenarbeit über Partei-, Organisations-, Gemeinde- und Bezirksgrenzen hinweg.
Eine transparente und kontinuierliche Kommunikation orientiert über unsere Ziele und Positionen, unterstützt die Diskussion von Lösungen mit allen Beteiligten und weckt das politische Interesse der Bevölkerung.
1. Politische Grundhaltung
In einer liberalen Gesellschaft stehen die Würde, die Individualität und die Freiheit der Menschen sowie deren Verantwortung für sich selbst und ihre Mitmenschen im Zentrum.
Es sollen alle die gleichen Chancen haben, sich jedoch auch ihrer Pflichten innerhalb der Gesellschaft bewusst sein. Leistung muss anerkannt werden und soll sich lohnen; dies, ohne die Unterstützung von Schwächeren zu beeinträchtigen.
Die FDP setzt sich ein für eine moderne, weltoffene und tolerante Gesellschaft, für eine starke Wirtschaft und für den Erhalt unseres Wohlstandes.
Wir wollen uns in und für Dietlikon einsetzen und bringen unsere liberale Grundhaltung in einer sachlichen, differenzierten und konstruktiven Art in unsere Tätigkeiten in den verschiedenen Gremien ein.
Die Achtung anderer Meinungen und die Offenheit gegenüber neuen Ideen sowie eine offene und faire Zusammenarbeit sind uns wichtig.
2. Behörden und Milizsystem
Die FDP Dietlikon strebt eine angemessene Vertretung in den Behörden mit kompetenten Personen an. Sie engagiert sich für Lösungen von politischen Sachfragen im Sinne und Interesse des Gemeindewohles und des liberalen Grundgedankens.
Die FDP Dietlikon setzt sich dafür ein, das Milizsystem der Behörden in der Gemeinde Dietlikon aufrecht zu erhalten. Damit verbunden ist die Erwartung, dass diese die Verwaltung im Sinne der Bevölkerung der Gemeinde führen.
Wir unterstützen die kommunale und regionale Zusammenarbeit, wo immer neue Möglichkeiten erschlossen oder Effizienzsteigerungen erzielt werden können.
3. Finanzen
Gesunde Finanzen und ein massvoller Steuerfuss sind Teil der Standortattraktivität von Dietlikon.
Die FDP Dietlikon fördert einen effektiven und effizienten Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Wir stehen ein für einen sorgfältig geplanten und nachhaltigen Umgang mit den öffentlichen Geldern.
4. Bildung
Gute Bildung ist eines der wertvollsten Güter unseres Landes. Investitionen in die Ausbildung sind eine Investition in unsere Zukunft.
Unsere Partei befürwortet zukunfts-, fähigkeits- und leistungsorientierte Unterrichtsformen, welche auf die individuellen Fähigkeiten der einzelnen Kinder und Jugendlichen eingehen und zu einem erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben führen. Wir unterstützen Projekte zur Berufswahl und Ausbildung von Jugendlichen.
Neben der Unterstützung von schwächeren Schülerinnen und Schülern ist der Förderung aller anderen ein angemessen hohes Gewicht beizumessen.
Eine konstruktive und verantwortungsbewusste Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus wird ausdrücklich erwartet.
5. Wirtschaft und soziale Verantwortung
Die FDP Dietlikon befürwortet attraktive, stabile Rahmenbedingungen für eine starke Wirtschaft und ein lebendiges, wirtschaftlich erfolgreiches Gewerbe.
Eine starke Wirtschaft schafft Arbeitsplätze, Lehrstellen und Wohlstand. Allein sie trägt die Kosten der sozialen Sicherheit und eines nachhaltigen Umweltschutzes. Möglichst einfache Administration und eine ausgewogene Steuerpolitik sind eine wichtige Voraussetzung dafür.
Wir bauen auf den Willen und die Fähigkeit der Menschen ihr Leben selbst zu gestalten.
Entsprechend soll die Sozial- und Gesundheitspolitik Eigenverantwortung fördern und Missbräuche bekämpfen.
Der Staat soll zuerst die Selbsthilfe anregen und unterstützen. Die Sozialhilfe soll gezielt jene unterstützen, die wirklich auf Hilfe angewiesen sind.
6. Wohnen in Dietlikon
Die FDP Dietlikon setzt sich für die Wohnqualität von Jung und Alt in Dietlikon ein.
Die FDP Dietlikon befürwortet eine massvolle Entwicklung der Wohnbebauung in Dietlikon.
Eine umsichtige Zonenplanung und weitere geeignete Massnahmen sichern eine gute Wohnqualität für jüngere und ältere Einwohnerinnen und Einwohner.
7. Sport und Kultur
Die FDP Dietlikon unterstützt den Breitensport für Jung und Alt. Sie begrüsst das kulturelle Schaffen.
Wir befürworten Jugendsport als eine attraktive Möglichkeit der konstruktiven Freizeitgestaltung und Förderung der Prinzipen Teamgeist, Leistungswettbewerb, Selbstverantwortung und Rücksichtnahme auf Schwächere.
Kultur ist Ausdruck von Selbstinitiative, Eigenständigkeit und Engagement der Bewohnerinnen und Bewohner von Dietlikon.
Die Behörden unterstützen ehrenamtliche Tätigkeit und ermöglichen den Vereinen den Zugang zur vorhandenen Infrastruktur und koordinieren wo sinnvoll.
8. Verkehr
Die FDP Dietlikon befürwortet eine ausgewogene und zukunftsgerichtete kommunale und regionale Verkehrsplanung in den Bereichen Strasse, Schiene und Luft.
Sie befürwortet die freie Wahl des Verkehrsmittels und ist gegen Einschränkungen des Individualverkehrs, ohne die Umweltverträglichkeit zu vernachlässigen.
Die verkehrstechnische Erschliessung von Dietlikon hat dem Ziel zu dienen, gute Zugänglichkeit für alle zweckmässigen Verkehrsträger zu schaffen und wo möglich Verkehrsimmissionen zu reduzieren.
Die Raum- und Verkehrsplanung soll in Zusammenarbeit mit unseren Nachbargemeinden erfolgen, um eine optimale Nutzung und Verkehrsanbindungen zu ermöglichen.
Wir befürworten eine sachbezogene Verkehrspolitik für alle Verkehrsträger.
9. Verwaltung und Dienste
Die FDP Dietlikon setzt sich für eine effiziente, bürgernahe Verwaltung und gut funktionierende öffentliche Dienste ein.
Die FDP Dietlikon erwartet behördenübergreifende Zusammenarbeit, die Koordination von Aufgaben der Verwaltungen und einen Abbau der Bürokratie.
Die Sicherheit der Bevölkerung ist durch entsprechend dotierte Organisationen zu gewährleisten.
10. Energie und Umwelt
Die FDP Dietlikon führt die jahrzehntelange Tradition eines nachhaltigen Umgangs mit Ressourcen, Umwelt und Energie fort.
Wir streben eine Versachlichung der Energie- und Umweltdiskussion an und lehnen nicht nachhaltige Symbolpolitik ab.
Bestehende Infrastrukturen sollen kontinuierlich in Richtung neuer Technologien weiterentwickelt werden. Wir bevorzugen ökonomisch attraktive Innovationen mit minimaler Bürokratie vor staatlichen Förderungen und lehnen ideologisch geprägte Technologieverbote ab.
Unser Land ist gefordert:
Wirtschaftliche Schwierigkeiten, Globalisierung, Überalterung, Migration und Klimawandel werden uns in den kommenden Jahren beschäftigen. Damit die Schweiz weiterhin an der Spitze bleibt, müssen wir die notwendigen Reformen selbstbewusst und offen angehen.
Die FDP.Die Liberalen
stellt Leistung und Wahlfreiheit wieder ins Zentrum. Wir handeln wirtschaftspolitisch liberal, gesellschaftspolitisch offen und finanzpolitisch konsequent.
Wir setzen Lösungen für die Sorgen und Hoffnungen liberal denkender Menschen um.
Themen-Verteilung im Vorstand:
Wenden Sie sich an ein Vorstandsmitglied falls Sie Sich über irgend einem Thema mit der FDP austauschen möchten.
Schlanker und bürgerfreundliche Staat
Der Staat setzt falsche Prioritäten. Immer mehr Paragraphen und Verbote sowie eine schwerfällige Bürokratie beschränken unsere Freiheit. Eigeninitiative und Unternehmertum werden behindert. Wir Liberalen wollen einfache Regeln, transparente Verfahren und effiziente Prozesse.
Wir stehen für:
- Einfache Regeln statt Überregulierung
- Bürgerfreundliche Verwaltung
- Effiziente Justiz
Wir kämpfen gegen:
- Unnötige Verbote und Bevormundung
- Bürokratie
- Beschwerdeflut
Wir wollen:
- Einfachste und europaweit tiefste Mehrwertsteuer.
- Europaweit einfachste Besteuerung von Bürgerinnen und Bürgern.
- Konsequenter Gesetzesvollzug und schnellere Justiz- und Verwaltungsverfahren.
- Vereinfachung im Bau- und Umweltrecht.
- Bekämpfung von Gewalt, Alltagskriminalität und Vandalismus.
Freiheit und Verantwortung stärken.
Das Erfolgsmodell Schweiz steht auf einem freisinnigen Fundament.
Seit über 160 Jahren setzen sich Freisinnige konsequent für Freiheit und Eigenverantwortung der Schweizer Bevölkerung ein. Das Erfolgsmodell funktioniert, allen Widerständen und äusseren Drohungen zum Trotz, auch heute noch. Parteien von links bis rechts sind aber daran, unser Land zu demontieren und unseren Wohlstand zu gefährden. Auch die staatliche Einmischung in alle Lebensbereiche nimmt stetig zu. Das Gängelband des Staates schränkt die Freiheit ein und hebelt die Eigenverantwortung aus: Individuelle Freiräume werden ein Opfer engmaschiger Regulierung. Dagegen kämpft die FDP – Aus Liebe zur Schweiz.
Die FDP verteidigt den Werk- und Finanzplatz.
- Die Schweiz vernetzen und nicht isolieren.
- Die Handels- und Gewerbefreiheit stärken.
- Gesunde Staatsfinanzen, keine neuen Schulden.
- Tiefe Steuern statt staatliches Giesskannensystem.
- Leistungsfreundliche Rahmenbedingungen, wenig Vorschriften.
- Marktwirtschaft mit Anstand und Fairness statt Exzesse und Neidkultur.
- Nachhaltiges Wachstum statt Verschwendung der natürlichen Lebensgrundlagen.
Die FDP steht ein für Leistung an den Schulen und Exzellenz in der Forschung.
- Konkurrenzfähige statt vergangenheitsorientierte Schulen.
- Die Schule bildet, die Eltern erziehen.
- Die duale Berufsbildung stärken statt weitere Berufe akademisieren.
- Für innovative Hochschulen.
- Spitzenforschung statt Angstmacherei.
- Zeitgemässe Betreuungsangebote statt Rollenklischees.
Die FDP will das Bevölkerungswachstum im Interesse der Schweiz nutzen, statt es zu verteufeln.
- Die Zuwanderung aktiv gestalten statt ängstlich abklemmen.
- Den bilateralen Weg optimieren statt verbauen.
- Finanzierbare Sozialwerke – keine neuen Schulden.
- Sozialhilfe zur Selbsthilfe statt Selbstbedienungs-Mentalität.
- Verdichtetes Bauen, in Zentren auch in die Höhe.
Die FDP fordert, dass Energie und Verkehr auch in Zukunft sicher fliessen.
- Eine sichere, bezahlbare und klimaverträgliche Energieversorgung gewährleisten.
- Energieeffizienz fördern.
- Keine stärkere Auslandabhängigkeit.
- Keine Bürokratie bei der Erschliessung erneuerbarer Energien.
- Marktwirtschaftlicher Umbau der Stromversorgung statt unehrliche Planszenarien.
- Für eine intelligente Kombination des Schienen- und Strassenverkehrs.
- Flüssiger Personen- und Güterverkehr auf den Hauptachsen statt Blockadepolitik.
Weniger Bürokratie = weniger Steuern!
Die FDP baut die Bürokratie ab
Groteske bürokratische Auswüchse:
Beispiel: Bussen wegen Crèmedesserts in Tankstellenshops.
Das Stadtrichteramt Zürich hat diverse Bussen für Tankstellenshops verhängt.
Begründung: Es seien am Sonntag unerlaubterweise Tiefkühlpizzas und andere Dinge verkauft worden, die einem Vollsortiment entsprächen und nicht den spezifischen Bedürfnissen Reisender.
Gegen diesen bürokratischen Irrlauf wehrt sich die FDP entschieden!
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1. Name, Sitz und Zweck
1.1. Name
Unter dem Namen «FDP.Die Liberalen Dietlikon» (nachstehend FDPD genannt) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB.
Die FDPD ist als Ortspartei Teil der FDP.Die Liberalen Bezirk Bülach und über diese auch der kantonalen und nationalen Parteiorganisation der FDP.Die Liberalen zugehörig.
1.2. Sitz
Die FDPD hat ihren Sitz in Dietlikon.
1.3. Ziel und Zweck
Die FDPD bezweckt die Pflege und die Förderung des freisinnig-liberalen Gedankenguts und vereinigt Bürgerinnen und Bürger, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen. Als Volkspartei strebt sie eine liberale Ordnung in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft an, die
- jedermann Menschenrechte, Rechtsgleichheit, soziale Gerechtigkeit und lebenswerte Umweltbedingungen gewährt,
- eine freie, von weitgehender Selbstverantwortung getragene Gestaltung der Lebensbereiche ermöglicht,
- unterschiedliche Meinungen achtet und für eine tolerante, rechtsstaatliche Austragung gesellschaftlicher Auseinandersetzungen sorgt.
Die FDPD betreibt aktive Gemeindepolitik im Interesse einer wohnlichen und lebendigen Gemeinde. Sie befasst sich ausserdem mit Themen des Bezirks Bülach, des Kantons Zürich und des Bundes.
2. Mitgliedschaft
2.1. Art
2.1.1. Mitglieder
Mitglieder können natürliche Personen werden, die einen Bezug zu Dietlikon haben und sich zu den politischen Grundsätzen der FDP.Die Liberalen bekennen und mindestens 14 Jahre alt sind. Die Mitgliedschaft steht auch Ausländerinnen und Ausländern offen.
Mitglieder können mit Stimm- und Wahlrecht an den Anlässen der FDPD teilnehmen sowie an den dafür vorgesehenen Anlässen im Bezirk, Kanton sowie auf nationaler Ebene. Sie bezahlen ordentliche Mitgliederbeiträge.
Die Mitglieder der FDPD sind zugleich Mitglieder der FDP.Die Liberalen des Bezirks Bülach, des Kantons Zürich und der Schweiz. Für diese gelten die Mitgliedschaftsbedingungen sowie das Stimm- und Wahlrecht derer Statuten.
2.1.2. Sympathisanten
Sympathisanten können natürliche Personen werden, die einen Bezug zu Dietlikon haben und sich zu den politischen Grundsätzen der FDP.Die Liberalen bekennen und mindestens 14 Jahre alt sind. Sie können ohne Stimm- und Wahlrecht an den Anlässen der FDPD teilnehmen. Sympathisanten zahlen keine Beiträge.
2.1.3. Gönner
Gönner können natürliche und juristische Personen werden, die einen Bezug zu Dietlikon haben und sich zu den politischen Grundsätzen der FDP.Die Liberalen bekennen. Das Mindestalter für natürliche Personen ist 14 Jahre. Sie können ohne Stimm- und Wahlrecht an den Anlässen der FDPD teilnehmen.
2.2. Aufnahme
Das Aufnahmegesuch ist schriftlich an den Vorstand zu richten, welcher über die Aufnahme entscheidet.
Er kann die Aufnahme unter Angabe von Gründen ablehnen. Ein allfälliger Ablehnungsentscheid des Vorstandes ist endgültig.
Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche Mitteilung unter gleichzeitiger Zustellung der Statuten.
Wer neu in Dietlikon Wohnsitz nimmt und bereits Mitglied der FDP.Die Liberalen ist, wird automatisch Mitglied der FDPD.
2.3. Beendigung
Die Mitgliedschaft erlischt durch
- Austritt
- Ausschluss
- Todesfall
Ein Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
Der Vorstand kann ein Mitglied, welches sich eines unehrenhaften Verhaltens schuldig macht oder die Interessen der Partei schädigt, aus der Partei ausschliessen.
Das betroffene Mitglied kann gegen den Ausschluss an die Parteiversammlung rekurrieren. Der Ausschluss-Entscheid der Parteiversammlung, wofür die Stimmen von 2/3 der Anwesenden erforderlich sind, ist endgültig. Die Einladung zu dieser Parteiversammlung hat das Traktandum des Ausschlusses unter Nennung des betroffenen Mitglieds zu enthalten.
Eine Rückzahlung von bereits geleisteten Mitglieder- oder sonstigen Parteibeiträgen mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
2.4. Unvereinbarkeit
Wer einer politischen oder anderen Organisation angehört, deren Ausrichtung den politischen Grundsätzen der FDP.Die Liberalen zuwiderlaufen (u.a. der Vision, den Werten oder dem Leitbild der FDPD, oder Ablehnung von Verfassung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit der Schweiz), kann nicht zugleich Mitglied der FDPD sein.
2.5. Rechte und Pflichten
Recht und Pflichten aus der Mitgliedschaft richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen des ZGB.
Die Mitglieder wirken im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Parteiarbeit mit.
Jedes Mitglied ist berechtigt, dem Vorstand Anträge zuhanden der Parteiversammlung einzureichen.
3. Organe, Beschlussfassung und Zuständigkeit
3.1. Organe
Die Organe der FDPD sind
- die Parteiversammlung
- der Vorstand
- die Revisionsstelle
3.2. Form der Versammlung und Beschlussfassung
Sämtliche Organe können sich sowohl physisch als auch virtuell (z.B. per Telefon- oder Videokonferenz) versammeln.
Sämtliche Abstimmungen und Wahlen können sowohl an einer physischen bzw. virtuellen Zusammenkunft als auch im Zirkularverfahren (schriftlich oder elektronisch) gefasst werden.
Im Falle von virtuellen Versammlungen bzw. dem Zirkularverfahren gelten die übrigen Bestimmungen zu den Versammlungen und zur Beschlussfassung analog.
Die Wahl der Form obliegt dem Vorstand.
Der Vorstand kann für bestimmte Versammlungen eine vorgängige Anmeldepflicht oder eine formelle Dokumentation der Anwesenden festlegen.
3.3. Die Parteiversammlung
3.1.1. Organisation
Die Parteiversammlung ist das oberste Organ der FDPD. Sie entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz oder Statuten einem anderen Organ zugewiesen sind.
Sie ist insbesondere zuständig für
- Fassen der Parole für Geschäfte der Gemeinde
- Abgabe von Wahlempfehlungen im Gemeindebereich
- Behandlung von Anträgen des Vorstandes und der Mitglieder
- Entscheid über Rekurse von ausgeschlossenen Mitgliedern
- Verabschiedung von Statuten und Leitbild
- Auflösung der Partei
Grundsätzlich übernimmt die FDPD für Geschäfte des Bezirks, des Kantons und des Bundes die Parolen und Wahlempfehlungen der jeweils übergeordneten Körperschaften der FDP.Die Liberalen, ausser der Vorstand stellt einen Antrag für eine Fassung einer abweichenden Parole an die Parteiversammlung.
Die Parteiversammlung tagt einmal jährlich als Generalversammlung mit folgenden obligatorischen Traktanden:
- Abnahme des Jahresberichts der Präsidentin/des Präsidenten
- Abnahme der Jahresrechnung
- Décharge-Erteilung an den Vorstand
- Festsetzung der Beiträge für Mitglieder
- Genehmigung des Budgets
- Wahlen für eine Amtsdauer von einem Jahr
- der Präsidentin/des Präsidenten oder eines Co-Präsidiums
- des Vorstandes
- der Revisionsstelle
Die Generalversammlung findet jährlich bis spätestens Ende Mai statt. Die Parteiversammlung wird durch den Vorstand schriftlich mindestens 7 Tage vor der Versammlung, unter Angabe der Traktanden einberufen. Die Parteiversammlung ist jedoch befugt, in Ausnahmefällen Beschlüsse über nicht ordnungsgemäss traktandierte Geschäfte zu fassen.
Auf Verlangen von mindestens 1/6 aller Mitglieder der FDPD muss der Vorstand innert vier Wochen nach Eingang des schriftlichen Begehrens, welches die Traktanden zu nennen hat, eine Parteiversammlung einberufen.
Je nach den zu behandelnden Gegenständen kann der Vorstand Referenten, Gäste oder Interessenvertreter einladen.
Parteiversammlungen sind grundsätzlich öffentlich. Der Vorstand oder die Versammlung kann grundsätzlich oder für die Behandlung oder Abstimmung bestimmter Geschäfte von diesem Prinzip abweichen. Ein solcher Beschluss kann durch einen Ordnungsantrags gefasst werden.
3.4. Abstimmungen und Wahlen
Die Parteiversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschluss- und wahlfähig.
Beschlüsse und Wahlen werden in der Regel in offen gefasst bzw. vorgenommen, sofern nicht die Mehrzahl der anwesenden Mitglieder eine geheime Abstimmung/Wahl verlangt.
Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme.
3.4.1. Abstimmungen
Soweit diese Statuten kein anderes Stimmenverhältnis vorschreiben, entscheidet das Einfache Mehr der abgegebenen Stimmen. Das Präsidium stimmt mit. Bei einem Co-Präsidium hat jede Person eine Stimme. Bei offenen Abstimmungen und Stimmengleichheit fällt das Präsidium (bei Co-Präsidium gemeinsam als Einheit) zusätzlich den Stichentscheid.
Wird bei geheimer Abstimmung Stimmengleichheit erzielt, gilt der Antrag als abgelehnt.
3.4.2. Wahlen
Es gilt das Absolute Mehr der abgegebenen Stimmen. Wird im ersten Wahlgang das absolute Mehr nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang, bei dem das Einfache Mehr entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
3.3. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus
- der Präsidentin/dem Präsidenten (oder einem Co-Präsidium)
- der Aktuarin/dem Aktuar
- der Kassierin/dem Kassier
- und weiteren Mitgliedern
Neben dem Präsidium, welches von der Parteiversammlung gewählt wird, konstituiert sich der Vorstand für die restlichen Ressorts selbst. Der Vorstand ist zuständig für
- Aufnahme von Mitgliedern
- Buchführung
- Vorbereitung von Parteiversammlungen (insb. deren Form sowie der Wahl- und Abstimmungsgeschäfte)
- Vertretung in politischen Kommissionen und Gremien in der Gemeinde
- Wahrnehmung kommunaler Interessen in der Bezirks- und Kantonalpartei
- Bestimmung der Delegierten für die Delegiertenversammlung des Bezirks und des Kantons.
- Verbindung zu anderen örtlichen Parteien und Organisationen
- Vertretung der Partei gegen aussen (u.a. Kontakt zur Presse, Pressemitteilungen)
- Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
- Organisation von politischen und gesellschaftlichen Anlässen
- Ausschlüsse von Mitgliedern
Bei Geschäften von geringerer Bedeutung ist der Vorstand befugt, in eigener Kompetenz Entscheide zu fällen, für welche die Parteiversammlung zuständig wäre.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Die Präsidentin/der Präsident oder ein Mitglied des Co-Präsidiums und der Kassier haben für die Verfügung über die Kontobestände der FDPD je Einzelunterschrift.
3.5.1. Arbeitsgruppen
Der Vorstand kann nach Bedarf für einzelne Aufgaben, für Aktionen oder organisatorische Fragen Arbeitsgruppen, denen auch Mitglieder, Sympathisanten, Gönner oder andere angehören können, einsetzen.
Ein Mitglied des Vorstandes führt bei Arbeitsgruppen den Vorsitz.
Die Arbeitsgruppe legt ihre Ergebnisse dem Vorstand vor und dieser berücksichtigt die Ergebnisse der Arbeitsgruppe bei seinen Entscheidungen.
3.6. Revision
Die Revision besteht aus einem Mitglied sowie einem oder mehreren Ersatzmitgliedern, welche nicht dem Vorstand angehören dürfen.
Sie überprüft die Rechnungsführung sowie die abgeschlossene Jahresrechnung und erstattet zuhanden der Generalversammlung schriftlich Bericht über das Ergebnis der Prüfung.
Die Prüfungshandlung und die Berichterstattung kann durch das Mitglied oder durch ein Ersatzmitglied allein erfolgen.
4. Finanzen
Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Januar - 31. Dezember eines Jahres.
4.1. Ausgabendeckung
Die Mitglieder haben einen jährlichen Beitrag zu leisten. Dieser wird jährlich durch die Generalversammlung festgesetzt.
Die Generalversammlung kann Beitragsermässigungen (namentlich für junge, noch in der Ausbildung stehende Mitglieder, und für in Partnerschaft im gleichen Haushalt Lebende) beschliessen.
Beitragspflichtig für das laufende Jahr sind die am Stichtag der Kantonalpartei des betreffenden Jahres der Partei angehörenden Mitglieder.
4.2. Haftung
Für die Verbindlichkeiten der FDPD haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
5. Übergangs- und Schlussbestimmungen
5.1. Statuten / Leitbild
Die Statuten und das Leitbild werden durch die Parteiversammlung beschlossen, wofür die Stimmen von 2/3 der Anwesenden erforderlich sind.
Die beantragten Änderungen sind vor der Versammlung bekannt zu geben.
5.2. Auflösung
Die Auflösung der FDPD kann nur durch eine ausschliesslich für dieses Traktandum einberufene Parteiversammlung beschlossen werden. Für die Auflösung sind die Stimmen von 3/4 der Anwesenden erforderlich.
Im Falle einer Auflösung ist das Vereinsvermögen beim Sekretariat der FDP des Kantons Zürich zuhanden einer später neu zu gründenden FDPD zu deponieren.
5.3. Inkraftsetzung
Diese Statuten wurden von der Generalversammlung vom 7. März 2024 beschlossen und treten unmittelbar in Kraft. Sie ersetzen die bisherigen, 2011 letztmals revidierten Statuten.
Dietlikon, 7. März 2024
FDP.DIE LIBERALEN DIETLIKON
Für den Vorstand:
| Stefan Römer Der Präsident | Peter Burri Der Kassier |