Statuten

1. Name, Sitz und Zweck

1.1. Name

Unter dem Namen «FDP.Die Liberalen Dietlikon» (nachstehend FDPD genannt) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB.
Die FDPD ist als Ortspartei Teil der FDP.Die Liberalen Bezirk Bülach und über diese auch der kantonalen und nationalen Parteiorganisation der FDP.Die Liberalen zugehörig.

1.2. Sitz

Die FDPD hat ihren Sitz in Dietlikon.

1.3. Ziel und Zweck

Die FDPD bezweckt die Pflege und die Förderung des freisinnig-liberalen Gedankenguts und vereinigt Bürgerinnen und Bürger, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen. Als Volkspartei strebt sie eine liberale Ordnung in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft an, die

  • jedermann Menschenrechte, Rechtsgleichheit, soziale Gerechtigkeit und lebenswerte Umweltbedingungen gewährt,
  • eine freie, von weitgehender Selbstverantwortung getragene Gestaltung der Lebensbereiche ermöglicht,
  • unterschiedliche Meinungen achtet und für eine tolerante, rechtsstaatliche Austragung gesellschaftlicher Auseinandersetzungen sorgt.

Die FDPD betreibt aktive Gemeindepolitik im Interesse einer wohnlichen und lebendigen Gemeinde. Sie befasst sich ausserdem mit Themen des Bezirks Bülach, des Kantons Zürich und des Bundes.

2. Mitgliedschaft

2.1. Art

2.1.1. Mitglieder

Mitglieder können natürliche Personen werden, die einen Bezug zu Dietlikon haben und sich zu den politischen Grundsätzen der FDP.Die Liberalen bekennen und mindestens 14 Jahre alt sind. Die Mitgliedschaft steht auch Ausländerinnen und Ausländern offen.

Mitglieder können mit Stimm- und Wahlrecht an den Anlässen der FDPD teilnehmen sowie an den dafür vorgesehenen Anlässen im Bezirk, Kanton sowie auf nationaler Ebene. Sie bezahlen ordentliche Mitgliederbeiträge.

Die Mitglieder der FDPD sind zugleich Mitglieder der FDP.Die Liberalen des Bezirks Bülach, des Kantons Zürich und der Schweiz. Für diese gelten die Mitgliedschaftsbedingungen sowie das Stimm- und Wahlrecht derer Statuten.

2.1.2. Sympathisanten

Sympathisanten können natürliche Personen werden, die einen Bezug zu Dietlikon haben und sich zu den politischen Grundsätzen der FDP.Die Liberalen bekennen und mindestens 14 Jahre alt sind. Sie können ohne Stimm- und Wahlrecht an den Anlässen der FDPD teilnehmen. Sympathisanten zahlen keine Beiträge.

2.1.3. Gönner

Gönner können natürliche und juristische Personen werden, die einen Bezug zu Dietlikon haben und sich zu den politischen Grundsätzen der FDP.Die Liberalen bekennen. Das Mindestalter für natürliche Personen ist 14 Jahre. Sie können ohne Stimm- und Wahlrecht an den Anlässen der FDPD teilnehmen.

2.2. Aufnahme

Das Aufnahmegesuch ist schriftlich an den Vorstand zu richten, welcher über die Aufnahme entscheidet.
Er kann die Aufnahme unter Angabe von Gründen ablehnen. Ein allfälliger Ablehnungsentscheid des Vorstandes ist endgültig.
Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche Mitteilung unter gleichzeitiger Zustellung der Statuten.
Wer neu in Dietlikon Wohnsitz nimmt und bereits Mitglied der FDP.Die Liberalen ist, wird automatisch Mitglied der FDPD.

2.3. Beendigung

Die Mitgliedschaft erlischt durch

  • Austritt
  • Ausschluss
  • Todesfall

Ein Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.

Der Vorstand kann ein Mitglied, welches sich eines unehrenhaften Verhaltens schuldig macht oder die Interessen der Partei schädigt, aus der Partei ausschliessen.
Das betroffene Mitglied kann gegen den Ausschluss an die Parteiversammlung rekurrieren. Der Ausschluss-Entscheid der Parteiversammlung, wofür die Stimmen von 2/3 der Anwesenden erforderlich sind, ist endgültig. Die Einladung zu dieser Parteiversammlung hat das Traktandum des Ausschlusses unter Nennung des betroffenen Mitglieds zu enthalten.

Eine Rückzahlung von bereits geleisteten Mitglieder- oder sonstigen Parteibeiträgen mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

2.4. Unvereinbarkeit

Wer einer politischen oder anderen Organisation angehört, deren Ausrichtung den politischen Grundsätzen der FDP.Die Liberalen zuwiderlaufen (u.a. der Vision, den Werten oder dem Leitbild der FDPD, oder Ablehnung von Verfassung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit der Schweiz), kann nicht zugleich Mitglied der FDPD sein.

2.5. Rechte und Pflichten

Recht und Pflichten aus der Mitgliedschaft richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen des ZGB.
Die Mitglieder wirken im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Parteiarbeit mit.
Jedes Mitglied ist berechtigt, dem Vorstand Anträge zuhanden der Parteiversammlung einzureichen.

3. Organe, Beschlussfassung und Zuständigkeit

 3.1. Organe

Die Organe der FDPD sind

  • die Parteiversammlung
  • der Vorstand
  • die Revisionsstelle

 3.2. Form der Versammlung und Beschlussfassung

Sämtliche Organe können sich sowohl physisch als auch virtuell (z.B. per Telefon- oder Videokonferenz) versammeln.
Sämtliche Abstimmungen und Wahlen können sowohl an einer physischen bzw. virtuellen Zusammenkunft als auch im Zirkularverfahren (schriftlich oder elektronisch) gefasst werden.
Im Falle von virtuellen Versammlungen bzw. dem Zirkularverfahren gelten die übrigen Bestimmungen zu den Versammlungen und zur Beschlussfassung analog.
Die Wahl der Form obliegt dem Vorstand.
Der Vorstand kann für bestimmte Versammlungen eine vorgängige Anmeldepflicht oder eine formelle Dokumentation der Anwesenden festlegen.

3.3. Die Parteiversammlung

3.1.1. Organisation

Die Parteiversammlung ist das oberste Organ der FDPD. Sie entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz oder Statuten einem anderen Organ zugewiesen sind.
Sie ist insbesondere zuständig für

  • Fassen der Parole für Geschäfte der Gemeinde
  • Abgabe von Wahlempfehlungen im Gemeindebereich
  • Behandlung von Anträgen des Vorstandes und der Mitglieder
  • Entscheid über Rekurse von ausgeschlossenen Mitgliedern
  • Verabschiedung von Statuten und Leitbild
  • Auflösung der Partei

Grundsätzlich übernimmt die FDPD für Geschäfte des Bezirks, des Kantons und des Bundes die Parolen und Wahlempfehlungen der jeweils übergeordneten Körperschaften der FDP.Die Liberalen, ausser der Vorstand stellt einen Antrag für eine Fassung einer abweichenden Parole an die Parteiversammlung.

Die Parteiversammlung tagt einmal jährlich als Generalversammlung mit folgenden obligatorischen Traktanden:

  • Abnahme des Jahresberichts der Präsidentin/des Präsidenten
  • Abnahme der Jahresrechnung
  • Décharge-Erteilung an den Vorstand
  • Festsetzung der Beiträge für Mitglieder
  • Genehmigung des Budgets
  •  Wahlen für eine Amtsdauer von einem Jahr
    • der Präsidentin/des Präsidenten oder eines Co-Präsidiums
    • des Vorstandes
    • der Revisionsstelle

Die Generalversammlung findet jährlich bis spätestens Ende Mai statt. Die Parteiversammlung wird durch den Vorstand schriftlich mindestens 7 Tage vor der Versammlung, unter Angabe der Traktanden einberufen. Die Parteiversammlung ist jedoch befugt, in Ausnahmefällen Beschlüsse über nicht ordnungsgemäss traktandierte Geschäfte zu fassen.

Auf Verlangen von mindestens 1/6 aller Mitglieder der FDPD muss der Vorstand innert vier Wochen nach Eingang des schriftlichen Begehrens, welches die Traktanden zu nennen hat, eine Parteiversammlung einberufen.

Je nach den zu behandelnden Gegenständen kann der Vorstand Referenten, Gäste oder Interessenvertreter einladen.
Parteiversammlungen sind grundsätzlich öffentlich. Der Vorstand oder die Versammlung kann grundsätzlich oder für die Behandlung oder Abstimmung bestimmter Geschäfte von diesem Prinzip abweichen. Ein solcher Beschluss kann durch einen Ordnungsantrags gefasst werden.

3.4. Abstimmungen und Wahlen

Die Parteiversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschluss- und wahlfähig.
Beschlüsse und Wahlen werden in der Regel in offen gefasst bzw. vorgenommen, sofern nicht die Mehrzahl der anwesenden Mitglieder eine geheime Abstimmung/Wahl verlangt.
Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme.

3.4.1. Abstimmungen

Soweit diese Statuten kein anderes Stimmenverhältnis vorschreiben, entscheidet das Einfache Mehr der abgegebenen Stimmen. Das Präsidium stimmt mit. Bei einem Co-Präsidium hat jede Person eine Stimme. Bei offenen Abstimmungen und Stimmengleichheit fällt das Präsidium (bei Co-Präsidium gemeinsam als Einheit) zusätzlich den Stichentscheid.
Wird bei geheimer Abstimmung Stimmengleichheit erzielt, gilt der Antrag als abgelehnt.

3.4.2. Wahlen

Es gilt das Absolute Mehr der abgegebenen Stimmen. Wird im ersten Wahlgang das absolute Mehr nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang, bei dem das Einfache Mehr entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

3.3. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus

  • der Präsidentin/dem Präsidenten (oder einem Co-Präsidium)
  • der Aktuarin/dem Aktuar
  • der Kassierin/dem Kassier
  • und weiteren Mitgliedern

Neben dem Präsidium, welches von der Parteiversammlung gewählt wird, konstituiert sich der Vorstand für die restlichen Ressorts selbst. Der Vorstand ist zuständig für

  • Aufnahme von Mitgliedern
  • Buchführung
  • Vorbereitung von Parteiversammlungen (insb. deren Form sowie der Wahl- und Abstimmungsgeschäfte)
  • Vertretung in politischen Kommissionen und Gremien in der Gemeinde
  • Wahrnehmung kommunaler Interessen in der Bezirks- und Kantonalpartei
  • Bestimmung der Delegierten für die Delegiertenversammlung des Bezirks und des Kantons.
  • Verbindung zu anderen örtlichen Parteien und Organisationen
  • Vertretung der Partei gegen aussen (u.a. Kontakt zur Presse, Pressemitteilungen)
  • Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Organisation von politischen und gesellschaftlichen Anlässen
  • Ausschlüsse von Mitgliedern

Bei Geschäften von geringerer Bedeutung ist der Vorstand befugt, in eigener Kompetenz Entscheide zu fällen, für welche die Parteiversammlung zuständig wäre.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Die Präsidentin/der Präsident oder ein Mitglied des Co-Präsidiums und der Kassier haben für die Verfügung über die Kontobestände der FDPD je Einzelunterschrift.

3.5.1. Arbeitsgruppen

Der Vorstand kann nach Bedarf für einzelne Aufgaben, für Aktionen oder organisatorische Fragen Arbeitsgruppen, denen auch Mitglieder, Sympathisanten, Gönner oder andere angehören können, einsetzen.
Ein Mitglied des Vorstandes führt bei Arbeitsgruppen den Vorsitz.
Die Arbeitsgruppe legt ihre Ergebnisse dem Vorstand vor und dieser berücksichtigt die Ergebnisse der Arbeitsgruppe bei seinen Entscheidungen.

3.6. Revision

Die Revision besteht aus einem Mitglied sowie einem oder mehreren Ersatzmitgliedern, welche nicht dem Vorstand angehören dürfen.
Sie überprüft die Rechnungsführung sowie die abgeschlossene Jahresrechnung und erstattet zuhanden der Generalversammlung schriftlich Bericht über das Ergebnis der Prüfung.
Die Prüfungshandlung und die Berichterstattung kann durch das Mitglied oder durch ein Ersatzmitglied allein erfolgen.

4. Finanzen

Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Januar - 31. Dezember eines Jahres.

4.1. Ausgabendeckung

Die Mitglieder haben einen jährlichen Beitrag zu leisten. Dieser wird jährlich durch die Generalversammlung festgesetzt.
Die Generalversammlung kann Beitragsermässigungen (namentlich für junge, noch in der Ausbildung stehende Mitglieder, und für in Partnerschaft im gleichen Haushalt Lebende) beschliessen.
Beitragspflichtig für das laufende Jahr sind die am Stichtag der Kantonalpartei des betreffenden Jahres der Partei angehörenden Mitglieder.

4.2. Haftung

Für die Verbindlichkeiten der FDPD haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

5. Übergangs- und Schlussbestimmungen

5.1. Statuten / Leitbild

Die Statuten und das Leitbild werden durch die Parteiversammlung beschlossen, wofür die Stimmen von 2/3 der Anwesenden erforderlich sind.
Die beantragten Änderungen sind vor der Versammlung bekannt zu geben.

5.2. Auflösung

Die Auflösung der FDPD kann nur durch eine ausschliesslich für dieses Traktandum einberufene Parteiversammlung beschlossen werden. Für die Auflösung sind die Stimmen von 3/4 der Anwesenden erforderlich.
Im Falle einer Auflösung ist das Vereinsvermögen beim Sekretariat der FDP des Kantons Zürich zuhanden einer später neu zu gründenden FDPD zu deponieren.

5.3. Inkraftsetzung

Diese Statuten wurden von der Generalversammlung vom 7. März 2024 beschlossen und treten unmittelbar in Kraft. Sie ersetzen die bisherigen, 2011 letztmals revidierten Statuten.

Dietlikon, 7. März 2024

FDP.DIE LIBERALEN DIETLIKON

 

Für den Vorstand:

Stefan Römer
Der Präsident
Peter Burri
Der Kassier

 

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