Statuten

1. Name, Sitz und Zweck

1.1 Name

Unter dem Namen "FDP.Die Liberalen Dietlikon" (nachstehend FDPD genannt) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB.

1.2 Sitz

Die FDPD hat ihren Sitz in Dietlikon. Das Domizil befindet sich am Wohnort des jeweiligen Präsidenten.

1.3 Zweck

Die FDPD vereinigt Bürgerinnen und Bürger, die sich zu den freisinnigen Grundsätzen bekennen. Als Volkspartei strebt sie eine liberale Ordnung in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft an,

  • die jedermann Menschenrechte, Rechtsgleichheit, soziale Gerechtigkeit und lebenswerte Umweltbedingungen gewährt
  • die eine freie, von weitgehender Selbstverantwortung getragene Gestaltung der Lebensbereiche ermöglicht
  • die unterschiedliche Meinungen achtet und für eine tolerante, rechtsstaatliche Austragung gesellschaftlicher Auseinandersetzungen sorgt.

Die FDPD beitreibt aktive Gemeindepolitik im Interesse einer wohnlichen und lebendigen Gemeinde. Sie befasst sich ausserdem mit Problemen des Bezirks Bülach, des Kantons Zürich und des Bundes.

Die FDPD ist Glied der FDP.Die Liberalen des Bezirks Bülach, des Kantons Zürich und der Schweiz.

Die Mitglieder der FDPD sind zugleich Mitglieder der FDP.Die Liberalen des Kantons Zürich und der Schweiz.

 

2. Mitgliedschaft

2.1. Erwerb

Als Mitglieder können Schweizer Bürgerinnen und Bürger aufgenommen werden, die sich zu freisinnig-liberalen Grundsätzen bekennen. Die Aufnahme erfolgt durch die Mitgliederversammlung.

2.2 Verlust

Die Mitgliedschaft erlischt

  • mit schriftlicher Austritts-Erklärung an den Vorstand
  • mit Ausschluss-Entscheid einer Mitgliederversammlung, wofür die Stimmen von 2/3 der Anwesenden erforderlich sind. Die Einladung zu dieser Mitgliederversammlung hat das Traktandum des Ausschlusses unter Nennung des betroffenen Mitglieds zu enthalten.

2.3 Unvereinbarkeit

Wer einer politischen oder anderen Organisation angehört, deren Ziele jenen der FDPD zuwiderlaufen, kann nicht zugleich Mitglied der FDPD sein.

2.4 Rechte und Pflichten

Recht und Pflichten aus der Mitgliedschaft richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen des ZGB.
Die Mitglieder wirken im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Parteiarbeit mit. Jedes Mitglied ist berechtigt, dem Vorstand Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung einzureichen.

 

3. Organe

 3.1 Die Organe der FDPD sind

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand
  • die Kontrollstelle.

 3.2 Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der FDPD. Sie entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz oder Statuten einem andern Organ zugewiesen sind.
Sie ist insbesondere zuständig für

  • Parolenausgabe für Geschäfte von Gemeinde, Bezirk, Kanton und Bund
  • Wahlvorschläge und -empfehlungen für Behörden und Kommissionen im Gemeindebereich
  • Wahlvorschläge und/oder -empfehlungen im Bezirks-, Kantons- und Bundesbereich zuhanden der übergeordneten Parteigremien
  • Wahrnehmung des Antrags-, Initiativ- und Anfragerechts im Rahmen der Gemeinde
  • Wahrnehmung kommunaler Interessen im Rahmen der Bezirks- und Kantonalpartei
  • Aufnahme und Ausschlüsse von Mitgliedern
  • Statutenrevisionen

Die Mitgliederversammlung tagt ein Mal jährlich als Generalversammlung mit folgenden obligatorischen Traktanden

  • Abnahme des Jahresberichts des Präsidenten
  • Abnahme der Jahresrechnung
  • Décharge-Erteilung an den Vorstand
  • Festsetzung des Mitgliederbeitrages
  • Wahlen - des Parteipräsidenten - des Vorstandes - der Kontrollstelle.

Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand schriftlich mindestens 7 Tage vor der Versammlung, unter Angabe der Traktanden einberufen.
Auf Verlangen von mindestens 1/6 aller Mitglieder muss der Vorstand innert vier Wochen nach Eingang des schriftlichen Begehrens, welches die Traktanden zu nennen hat, eine Mitgliederversammlung einberufen.
Je nach den zu behandelnden Gegenständen können Referenten, Gäste und Interessenten eingeladen werden.
Die Mitgliederversammlung ist befugt, in Ausnahmefällen Beschlüsse über nicht ordnungsgemäss traktandierte Geschäft zu fassen.

3.3 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Aktuar, dem Kassier, und 2-4 Mitgliedern, die jeweils für eine Amtsdauer von 1 Jahr gewählt werden.
Der Vorstand konstituiert sich selbst.

Der Vorstand ist zuständig für

  • Vertretung der Partei gegen aussen
  • Vorbereitung von Wahl- und Abstimmungsgeschäften
  • Vertretung in politischen Kommissionen und Gremien in der Gemeinde
  • Werbung und Propaganda
  • Verbindung zur Presse
  • Organisation von politischen und gesellschaftlichen Anlässen
  • Verbindung zu andern örtlichen Parteien und Organisationen
  • Bestimmung der Delegierten für die Delegiertenversammlung des Bezirks und des Kantons.

Bei Geschäften von geringerer Bedeutung ist der Vorstand befugt, in eigener Kompetenz Entscheide zu fällen, für die die Mitgliederversammlung zuständig wäre.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Der Präsident vertritt die Partei gegen aussen zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
Der Rechnungsführer hat für die Verfügung über die Kontobestände der FDPD Einzelunterschrift.

3.4 Die Kontrollstelle

Die Generalversammlung wählt für eine Amtsdauer von 2 Jahren

  • 2 Rechnungsrevisoren welche nicht dem Vorstand angehören dürfen.

Die Revisoren überprüfen die Rechnungsführung sowie die abgeschlossene Jahresrechnung und erstatten zuhanden der Generalversammlung schriftlich Bericht über das Ergebnis der Prüfung.

 

4. Abstimmungen und Wahlen

4.1 Abstimmungen

Beschlüsse werden in der Regel in offener Abstimmung gefasst. Soweit diese Statuten kein anderes Stimmenverhältnis vorschreiben, entscheidet das Einfache Mehr der abgegebenen Stimmen.
Der Präsident stimmt mit. Bei Stimmengleichheit fällt er den Stichentscheid.
1/6 der Anwesenden kann geheime Abstimmung verlangen.
Wird bei geheimer Abstimmung Stimmengleichheit erzielt, gilt der Antrag als abgelehnt.
Auf Beschluss des Vorstandes können Abstimmungen auch auf dem Korrespondenzweg durchgeführt werden.

4.2 Wahlen

Wahlen werden in der Regel offen vorgenommen.
Es gilt das Absolute Mehr der abgegebenen Stimmen. Wird im ersten Wahlgang das absolute Mehr nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang, bei dem das Einfache Mehr entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
1/6 der Anwesenden kann geheime Wahl verlangen.
Auf Beschluss des Vorstandes können Wahlen auch auf dem Korrespondenzweg durchgeführt werden.

 

5. Arbeitsgruppen

Der Vorstand kann nach Bedarf für einzelne politische Aufgaben, für Aktionen oder organisatorische Fragen Arbeitsgruppen einsetzen.

 

6. Finanzen

Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Januar – 31. Dezember eines Jahres.

6.1 Ausgabendeckung

Die Mitglieder haben einen jährlichen Beitrag zu leisten. Dieser wird jährlich durch die Generalversammlung festgesetzt.
Die Generalversammlung kann Beitragsermässigungen (namentlich für junge, noch in der Ausbildung stehende Mitglieder, und für Ehepaare) beschliessen.
Beitragspflichtig für das laufende Jahr sind die am 1. Januar des betreffenden Jahres der Partei angehörenden Mitglieder.

6.2 Haftung

Für die Verbindlichkeiten der FDPD haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

7. Übergangs- und Schlussbestimmungen

7.1 Statutenrevision

Statutenrevisionen werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen, wofür die Stimmen von 2/3 der Anwesenden erforderlich sind.
Die beantragten Änderungen sind mit der Einladung zur Versammlung bekannt zu geben.

7.2 Auflösung

Die Auflösung der FDPD kann nur durch eine ausschliesslich für dieses Traktandum einberufene Mitgliederversammlung beschlossen werden. Für die Auflösung sind die Stimmen von 3/4 der Anwesenden erforderlich.
Im Falle einer Auflösung ist das Vereinsvermögen beim Sekretariat der FDP des Kantons Zürich zuhanden einer später neu zu gründenden FDPD zu deponieren.

7.3 Inkraftsetzung

Diese Statuten wurden von der Generalversammlung vom 10. März 2011 beschlossen und treten auf den 1. April 2011 in Kraft. Sie ersetzen die bisherigen, 1999 letztmals revidierten Statuten.

 

FDP.DIE LIBERALEN DIETLIKON

Dietlikon, 10. März 2011

Für den Vorstand:

Der Präsident
gez. Stefan Römer
Der Kassier
gez. Peter Burri

 

PDF zum Download